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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Nutzung der Plattform Print Insights durch Unternehmen (B2B). Entwurf – vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen.

1. Geltungsbereich und Leistung

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der X Media Sports Consulting GmbH, Carl-Gustav-Jacobi-Str. 28, 14469 Potsdam („Anbieter") und Unternehmern i. S. d. § 14 BGB („Kunde") über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „Print Insights". Der Anbieter stellt eine technische Plattform bereit, mit der der Kunde von ihm rechtmäßig bezogene Presseausgaben automatisiert analysieren lässt (Layout-Analyse, Anzeigen-Erkennung, Stimmungsanalyse, Übersetzung) und die Ergebnisse innerhalb seiner eigenen Organisation abruft und exportiert.

2. Rolle des Anbieters – keine Lizenzvergabe

Der Anbieter erbringt ausschließlich technische Dienstleistungen im Auftrag des Kunden. Der Anbieter räumt keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Presseinhalten ein und schuldet keine Lizenzierung. Der Kunde gilt als Hersteller des mit der Plattform erstellten Pressespiegels; die Inhalte des Kunden bleiben ausschließlich dessen Organisation zugänglich.

3. Pflichten und Zusicherungen des Kunden (Lizenzen)

Der Kunde erklärt und sichert zu, dass er (a) die hochgeladenen bzw. verlinkten Presseausgaben rechtmäßig erworben hat, (b) über sämtliche für seine Nutzung erforderlichen Rechte und Lizenzen verfügt – insbesondere etwaige Lizenzen der PMG Presse-Monitor GmbH, der VG Wort oder einzelner Verlage für die Erstellung und interne Verteilung elektronischer Pressespiegel – und (c) sämtliche hierfür anfallenden Lizenzgebühren selbst trägt. Der Anbieter weist darauf hin, dass ein E-Paper-Abonnement allein die interne Verteilung von Artikeln in der Regel nicht abdeckt (Informationen: pressemonitor.de).

4. Freistellung

Verletzt der Kunde die Zusicherungen aus Ziffer 3 schuldhaft und werden deshalb Ansprüche Dritter wegen der Verletzung von Urheber- oder Leistungsschutzrechten an den vom Kunden eingebrachten Inhalten gegen den Anbieter geltend gemacht, stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Verteidigung.

5. Verfügbarkeit und Mitwirkung

Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 98,5 % im Jahresmittel an; angekündigte Wartungsfenster sind ausgenommen. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, hält seine Zugangsdaten geheim und stellt die zu analysierenden Ausgaben in gängigen Formaten bereit.

6. Datenschutz und Datenlöschung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden richtet sich nach dem gesondert zu schließenden Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO). Technische Zwischenkopien der automatisierten Analyse löscht der Anbieter, sobald sie für die Analyse nicht mehr erforderlich sind (§ 44b Abs. 2 UrhG). Nach Vertragsende löscht der Anbieter die Inhalte und Konten des Kunden innerhalb von 30 Tagen; auf Wunsch stellt er zuvor einen Export bereit.

7. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang übernommener Garantien. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – namentlich die Bereitstellung der Plattform und die vertrauliche, mandantengetrennte Verarbeitung der Kundeninhalte. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlte Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für die urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung durch den Kunden und für dessen Lizenzsituation übernimmt der Anbieter keine Haftung.

8. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft zwölf Monate und verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Potsdam, sofern der Kunde Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: 31. Juli 2026. Entwurf auf Basis aktueller B2B-SaaS-Rechtsprechung (u. a. Grenzen von Freistellungs- und Haftungsklauseln nach § 307 BGB) – vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen. Für die Auftragsverarbeitung wird ergänzend ein AVV nach dem Bitkom-/BayLDA-Muster geschlossen.